Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

Sommer an der Nordsee

Hier haben wir euch die wichtigsten Infos zur Wiedereröffnung des Tourismus in Schleswig-Holstein zusammengestellt. Wir hoffen, euch alle notwendigen Informationen zu eurer Reise anbieten zu können. Aber wir können euch nicht versprechen, dass die Angaben vollständig sind. Wir sind selbst bemüht, aus verschiedenen Quellen die Inhalte zusammenzutragen. Wir aktualisieren diese Seite laufend. (Stand 04.06.2021)

Dithmarschenbus in Lunden
Sonnenuntergang in Lunden
Corona Schnelltests

Bevor ihr bei uns ankommt, registriert euch bitte bei der Luca-App. Sie ist in vielen Gastronomien, Ausflugszielen, Beherberungsbetrieben und im Einzelhandel Voraussetzung.

 

Darüber hinaus benötigen wir vor eurer Anreise einen negativen Coratest eines zertifizierten. (Nicht älter als 48 Stunden alt). Das gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Ihr könnt ein Foto davon machen oder das PDF der Teststation an uns senden. Diesen sendet ihr bitte per Mail an

 

corona(ätt)eiderperle.de

 

Vollständig geimpfte Personen sind sowohl von dem Anreisetest als auch von allen in den vorgegebenen Abständen vorgesehenen Tests während ihres Aufenthaltes ausgenommen.

 

Die Vorlage des Impfausweises ausreichend.

Vollständig geimpft bedeutet: Mindestens 14 Tage nach der zweiten Impfung.


Während eures Aufenthaltes benötigt ihr alle drei Tage (72 Stunden) einen neuen negativen Coronatest. Das gilt auch für Kinder ab 7 Jahren. Dazu empfehlen wir euch, das Testzentrum in Tönning aufzusuchen. Es ist täglich geöffnet und ihr könnt ohne Termin dorthin. Anschließend lasst ihr diesen bitte den Test per Mail an uns schicken.

 

Auszug aus der Verordnung des Kreises Dithmarschen:

 

"Anschließend ist für die gesamte Dauer des Aufenthaltes alle 72 Stunden ein Test nach Nr. 8 dieser Allgemeinverfügung durchzuführen und dem Beherbergungsbetrieb vorzulegen. Eine weitere Beherbergung darf nur mit dem Nachweis des negativen Tests erfolgen. Folgetestbescheinigungen sind ebenfalls vom Beherbergungsbetrieb zu dokumentieren und für vier Wochen lang nach Abreise zusammen mit den Kontaktdaten der Beherbergungsgäste aufzubewahren." 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen kostenlosen Schnelltest zu bekommen. Von Lunden aus kommt ihr am schnellsten in Tönning und Friedrichstadt zu zertifizierten Zentren.

 

Wir empfehlen euch:

 

Teststation Tönning (ohne Termin)

Neustadt 5

25832 Tönning

Montag-Sonntag 09:00-19:00

04861/768

 

Hier haben wir für euch eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Damit wird garantiert, dass für die Gäste der Eiderperle ausreichend Tests zur Verfügung stehen.

 

Auch in Lunden gibt es eine Teststation:

Pflegeteam Schallhorn

Wilhelmstr. 71

25774 Lunden

 

Öffnungszeiten

 

Dienstag       6.30 bis 9.00 Uhr

                       17.00 bis 20.00 Uhr

Donnerstag  6.30 bis 9.00 Uhr

                        18.00 bis 20.00 Uhr

Samstag        6.30 bis 9.00 Uhr

                       18.00 bis 20.00 Uhr

 

Alternativen:

 

Teststation Tönning (Spucktest)

Am Freizeitpark 1

25832 Tönning

Nach Voranmeldung.

 

Friedrichstadt (ohne Termin)

Prinzenstraße 28
25840 Friedrichstadt

 

Natürlich könnt ihr auch jedes andere Testzentrum ansteuern, das in eure Tagesplanung passt.

 

Weitere kostenlose Testmöglichkeiten gibt es (u.a.) in Husum, Sankt Peter-Ording und Heide.

 

 

 

 

Das Land Schleswig-Holstein hat eine Verordnung für die Öffnung des Tourismus ab dem 17.05.2021 veröffentlicht. Ab dem 31.05.2021 gelten weitere Lockerungen.


Es dürfen bis zu zehn Personen aus zehn Haushalten in Innenräumen zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren, Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt (Nachweis erforderlich). Das gilt auch für die Innenbereiche von Gastronomien. Auch hier ist der Einsatz der Luca-App erforderlich, zudem wird ein negativer Corona-Test (max. 24 Stunden alt) oder der Nachweis über eine vollständige Impfung benötigt.


  • In Museen und Ausstellungen entfällt die Testpflicht

  • Auch Märkte (Flohmärkte, Messen usw.) sind im Innenbereich wieder möglich – unter Auflagen mit bis zu 125 Personen. Im Außenbereich sind maximal 250 Personen gestattet.

  • Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (z.B. Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen) sind unter Auflagen ebenfalls mit bis zu 250 (Außenbereich) bzw. 125 Personen (Innenbereich) möglich.

  • Touristische Busreisen sind wieder ohne Kapazitätsbegrenzung möglich, es gibt jedoch Auflagen. Dazu gehören die Test- und Maskenpflicht.